Antrag auf „Befreiung vom Präsenzunterricht“

Liebe Eltern,

liebe Erziehungsberechtigte,

es besteht die Möglichkeit Ihr Kind vom Präsenzunterricht zu befreien. Das geht nur wenn Ihr Kind mit einem Angehörigen einer Risikogruppe im selben Haushalt wohnt und ein Härtefall vorliegt. Ein Härtefall liegt dann vor, wenn:

  1. durch ein Attest glaubhaft gemacht wird, dass ein Angehöriger zur Risikogruppe gehört, und
  2. Ihr Kind mit der oder dem Angehörigen in einem räumlich nicht trennbaren Lebensbereich dauerhaft wohnt und sich enge Kontakte zwischen der Schülerin oder dem Schüler einerseits und der oder dem Angehörigen andererseits trotz Einhaltung aller Hygieneregeln nicht vermeiden lassen, wobei davon ausgegangen wird, dass dies bei Alleinerziehenden, Erziehungsberechtigten und Geschwisterkindern vorrangig, bei Großeltern etc. nachrangig der Fall ist, und
  3. vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde, oder
  4. der Inzidenzwert (Zahl der Neuinfizierten innerhalb von 7 Tagen je 100.000 Einwohner) 35 oder mehr beträgt.

Mit freundlichen Grüßen T.B.Hoffmann

Das Antragsformular können Sie hier downloaden.

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